AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Marlene Komarek Fotografie
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bei Marlene Komarek Fotografie eingehenden Aufträge. Erfolgt kein unmittelbarer Widerspruch, gilt dieser als vereinbart.
(2) Alle Produkte, die von Marlene Komarek Fotografie hergestellt wurden, gelten als Lichtbilder im Sinne dieser AGB. Dazu gehören Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form und Videos.
(3) Durch Auftragserteilung an Marlene Komarek Fotografie gelten diese AGB als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von Marlene Komarek Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(4) Der Kunde akzeptiert die AGB durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars (auch WhatsApp, SMS, E-Mail gehören zur Buchungsbestätigung) und bestätigt damit, diese gelesen und verstanden zu haben.
2 Urheberrecht / Nutzungsrecht
(1) Alle im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotos und Videos bleiben geistiges Eigentum von Marlene Komarek Fotografie. Diese Rechte können laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragen werden. Der Auftraggeber erhält vom Fotografen daher ein ausschließliches Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt. Dies beinhaltet eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz für den privaten Gebrauch der Bilder.
(2) Marlene Komarek Fotografie überträgt dem Kunden nur dann die vollständigen Nutzungsrechte an den Lichtbildern, wenn dieser die vereinbarte Summe vollständig bezahlt hat.
3 Terminbuchung
(1) Der Termin wird verbindlich gebucht, sobald die Buchungsbestätigung eingegangen ist. Hierfür sind die persönlichen Angaben, auch Adresse / Wohnort, insbesondere Telefonnummer für Rückfragen und Rechnungsstellung notwendig. Mit Absenden des Formulars erkennen Sie die AGB von Marlene Komarek Fotografie an. Weiterhin verzichtet der Kunde durch das Ausfüllen des Formulars auf sein Widerrufsrecht. Somit sind Sie als Kunde verpflichtet, die vereinbarte Gebühr, sowie eventuelle Stornogebühren gemäß der Stornogebühren unter „Leistungsstörung, Ausfallhonorar“ zu begleichen.
(2) Jederzeit kann ein Upgrade auf das nächsthöhere Paket angefragt werden, jedoch kann Marlene Komarek Fotografie wegen Folgeterminen ein Upgrade nicht zusichern.
(3) Ein Downgraden ist aufgrund der fest gebuchten Zeit für den Auftraggeber und der darauffolgenden Planung von Folgeterminen nicht möglich.
4 Auftragsleistungen und Vergütung
(1) Es gelten die aktuellen Preise auf der Webseite von Marlene Komarek Fotografie https://www.marlenekomarek.de/ zum Zeitpunkt der Buchung.
(2) Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Paketpreis berechnet. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos in jeglicher Form Eigentum des Fotografen.
(3) Für Hochzeitsveranstaltungen nehme ich eine Gebühr (Anzahlung) in Höhe von 250-500€ (je nach gebuchtem Paket) Diese Gebühr wird am Hochzeitstag mit dem Paketpreis verrechnet. Wird die Hochzeit aus welchen Gründen auch immer abgesagt, sei es Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt usw., behalte ich die 250-500 € ein. Ferner kommen weitere Kosten auf Sie zu; siehe hierzu Punkt 5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar.
(4) Die Vergütung muss in voller Höhe beglichen werden. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug zahlbar.
5 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
(1) Eine Terminverschiebung kann bis zu sechs Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin angefragt werden. Allerdings ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet, einen neuen Termin anzubieten.
(2) Ein verspätetes Erscheinen zum Shooting verringert die Zeit, die für das Shooting zur Verfügung steht. Der gebuchte Paketpreis muss vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen zum Einsatz kommen.
(3) Wenn Sie sich mehr als 30 Minuten verspäten und mich nicht benachrichtigen, gilt dies als „Nichterscheinen zum Fotoshooting-Termin“ und ich stelle Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Paketpreises in Rechnung.
(4) Wird die Buchung des Fotografen vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer abgesagt, sei es Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt usw., werden folgende Gebühren fällig:
- Storno weniger als 8 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
- Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
- Einfaches Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
6 Bildmaterial
(1) Der Fotograf versichert, die fertigen Fotos innerhalb von acht Wochen nach Auswahl des Kunden abzuliefern. Im Normalfall erfolgt die Abgabe bereits nach 30 Tagen.
(2) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite, auf den Social-Media-Kanälen von Marlene Komarek Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt allein Marlene Komarek Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
(3) Sollten nach Erhalt der retuschierten Bilder trotzdem Änderungen gewünscht sein, berechnet Marlene Komarek Fotografie dafür ein Honorar in Höhe von 50€/Stunde.
(4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge hängt vom gebuchten Paket ab. Ich gebe keine RAWs raus.
7 Rabatt
Wurde dem Kunden ein Rabatt (oder zusätzliches Bildmaterial) für die Veröffentlichung der Bilder eingeräumt, kann der Kunde dem Fotografen das Recht der Veröffentlichung von Fotos entziehen. Dies verursacht jedoch Kosten, wie z.B.: das Entfernen der Bilder auf digitalen Medien und Produktionskosten für Prints. Die Kosten belaufen sich in jedem Falle mindestens auf 200 €; diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8 Haftung
(1) Nichtzustandekommen des Fotoshootings: Bei Shootings mit Kindern ist die Fotografin nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Die Fotografin wird ihr Möglichstes versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen. Sollte dies aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin. Von dieser Regelung sind Neugeborene bis zum 10. Lebenstag ausgeschlossen.
(2) Bildverlust: Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Kunden für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
(3) Terminausfall durch Fotografen: Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), die Fotografin nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Vorfall kommen, bemüht sich die Fotografin darum, einen Ersatztermin zu organisieren. Eine Garantie darauf besteht jedoch nicht.
(4) Bildmaterial: Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder wird vorgenommen (bis zwei Wochen nach Übergabe der Bilder an den Kunden), jedoch haben die/der Auftraggeber darauf keinen Anspruch.
10 Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.